Ungerer Projekte und Baumanagement AG

SIA

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SIA informiert, dass das Sekretariat der Wettbewerbskommission des Bundes (WEKO) Vorabklärungen zu den Ordnungen für Leistungen und Honorare (LHO) des SIA aufgenommen hat. Die WEKO vermutet, die LHO, sowie die Charta «Faire Honorare für kompetente Leistungen» und einzelne Wegleitungen zur SIA 142 könnten kartellrechtlich problematisch sein. Wie von der WEKO gefordert, haben wir Sie bereits darüber orientiert, dass Sie als SIA-Mitglied in der Honorarberechnung frei sind und sich kartellrechtlich problematisch verhalten, wenn sie die geltenden LHO anwenden. Ausserdem laufen SIA-Mitglieder Gefahr, das Kartellgesetz zu verletzen, wenn sie als Fachpreisrichter fordern, die LHO in Wettbewerbsprogrammen einzuhalten. SIA tritt ein auf WEKO-Forderungen An seiner Sitzung vom 16. Oktober hat sich der Vorstand nun intensiv mit den Vorwürfen der WEKO auseinandergesetzt. Auch wenn der SIA die rechtliche Beurteilung des Sekretariats der Wettbewerbskommission nicht teilt, sieht er sich dennoch gezwungen, in weiten Teilen auf dessen Forderungen einzutreten. Täte er das nicht, würde die WEKO ein Verfahren gegen den SIA eröffnen. Dies möchte der Vorstand unter den gegebenen Umständen verhindern. Der SIA-Vorstand hat daher – die Charta «Faire Honorare für kompetente Leistungen» per sofort aufgehoben und informiert hiermit seine Mitglieder, dass ihre Unterschrift darunter nicht bindend ist, – die beiden Wegleitungen 142i-101 (Programme für Wettbewerbe und Studienaufträge) und 142i-401 (Aufgaben und Verantwortung von Jurymitgliedern) per sofort aufgehoben und deren Überarbeitung veranlasst, – eine Expertengruppe eingesetzt, mit dem Auftrag, eine wettbewerbs- und kartellrechtskonforme Kalkulationshilfe für die Honorarberechnung zu erarbeiten. Bereits am 27. September hat der SIA auf Drängen der WEKO beschlossen, Programme zu Wettbewerben und Studienaufträgen zwar weiterhin zu begutachten, jedoch ohne sich zu etwaigen Honorarvorgaben zu äussern. Er empfiehlt den Mitgliedern daher dringend, jede Ausschreibung, auch als konform zu den Ordnungen SIA 142/143 gestempelte, auf Honorarvorgaben hin zu prüfen. Imageschaden für Planer vermeiden Ein Verfahren der WEKO würde den Architekten und Ingenieuren einen massiven Reputationsschaden zufügen, denn in der öffentlichen Wahrnehmung wären die Planer diejenigen, denen unlauteres Verhalten vorgeworfen würde. Nach ersten juristischen Einschätzungen sind die Chancen, den Status-quo verteidigen zu können, höchst ungewiss. Zudem können eventuelle Bussen und Verfahrenskosten für den SIA existenziell bedrohlich werden. Wie weiter? Der SIA sucht nun das Gespräch mit dem Sekretariat der WEKO. Ziel ist es, Ende November einen von beiden Seiten akzeptierbaren Weg zu vereinbaren. Die vom SIA eingesetzte Expertengruppe arbeitet bereits an wettbewerbs- und kartellrechtskonformen Kalkulationshilfen, die die Methode des jetzigen Stundenaufwandmodells in den LHO ablösen könnten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im März 2018 vorliegen. Ob es dann Übergangslösungen gibt, werden die anstehenden Gespräche zeigen. Chance einer modernisierten Kalkulationshilfe Der SIA ist davon überzeugt: Auch wenn ein etwaiger Verlust des bewährten Stundenaufwandmodells zunächst Unverständnis und Unsicherheit auslöst, stellt er doch auch eine Chance dar. Eine Chance eine modernisierte Kalkulationshilfe zu entwickeln, die den Realitäten im heutigen Markt noch besser entspricht als das heutige Instrument. Klar ist: Bei der Berechnung des Honorars werden die Planer zukünftig noch stärker eigenverantwortlich handeln müssen. Der SIA ist der Auffassung, dass seine Mitglieder diese Verantwortung wahrnehmen können und werden – und ihre Freiheit nicht zu einem Tiefpreiswettbewerb sondern im Sinne eines Qualitätswettbewerbs nutzen werden.

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